§ 1155 ABGB
Der OGH legt dar, dass die Geltendmachung des kollektivvertraglichen Konkurrenzverbots durch den Arbeitgeber, der die Annahme der Arbeitsleistung des leistungsbereiten Dienstnehmers grundlos verweigert, mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Gleichzeitig betont er aber, dass der Dienstnehmer eine Anrechnung aller zwischenzeitig erlangten Vorteile hinnehmen muss.