§ 97 ABGB; § 354 ABGB; § 366 ABGB; § 81 EheG; § 82 EheG; § 83 EheG
Der OGH führt aus, dass die Geltendmachung einer Räumungsklage gegen einen Dritten, dem vom berechtigten Inhaber der Ehewohnung eine Wohnmöglichkeit eingeräumt wurde, nicht zulässig ist.