§ 12 Abs 1 VersVG; § 502 ZPO
Der OGH erläutert, dass der Kondiktionsanspruch des Versicherungsnehmers auf Rückerstattung zuviel entrichteter Prämienzahlungen in 30 Jahren verjährt und legt dar, dass diese Problemstellung aufgrund der Klarheit der gesetzlichen Normierung keine Rechtfrage erheblicher Bedeutung darstellt.