§ 26 ABGB
Der OGH beschreibt die Charakteristika der Repräsentantenfunktion und die Voraussetzungen der deliktischen Haftung einer juristischen Person für ihre Repräsentanten.
OGH, 17.12.2003, 7 Ob 271/02g
§ 26 ABGB
Der OGH beschreibt die Charakteristika der Repräsentantenfunktion und die Voraussetzungen der deliktischen Haftung einer juristischen Person für ihre Repräsentanten.
OGH, 17.12.2003, 7 Ob 271/02g