Zusammenfassung: Der UFS Innsbruck erörtert, unter welchen Voraussetzungen der wegen verspäteter Entrichtung der Umsatzsteuer auferlegte Säumniszuschlag wegen Liquiditätsproblemen des Steuerschuldners aufgehoben werden kann.
UFS Innsbruck, 04.02.2004, RV/0057-I/04