§ 5 GrEStG
Der VwGH erörtert, dass für eine anlässlich einer Einbringung erfolgten Übertragung von Grundstückseigentum an die Mitunternehmer Grunderwerbssteuer zu entrichten ist, wenn die Mitunternehmer bei der Einbringung ihrer Beteiligungen in eine Kapitalgesellschaft bestimmte Bankschulden noch einbehalten haben.