§ 20 Abs 1 lit d Z 2 EStG 1988
Der VwGH erörtert, dass die Kosten für einen in der Wohnung befindlichen Arbeitsraum bei einem Marktfahrer, der eine Gärtnerei führt und einen Blumenhandel auf Marktstandplätzen betreibt, Einkommensteuerlich nicht berücksichtigt werden können.