§ 4 VerG 1951; § 8 VerG 2002; § 577 ZPO; § 578 ZPO; § 579 ZPO; § 599 Abs 2 ZPO; § 1 JN
Der OGH erörtert, dass ein Beitrittsformular zu einem Verein zwar nicht als Schiedsvereinbarung qualifiziert werden kann, dennoch hat die Anrufung ordentlicher Gerichte wegen Vereinsstreitigkeiten vor Konsultation des Schiedsgerichts die Klagsabweisung zur Folge.