§ 448a ZPO
Der OGH führt aus, dass die Verhängung einer Mutwillensstrafe wegen rechtswidriger Erlangung eines Zahlungsbefehls nicht in den Kompetenzbereich des Berufungsgerichts fällt.
OGH, 07.11.2002, 6 Ob 263/02y
§ 448a ZPO
Der OGH führt aus, dass die Verhängung einer Mutwillensstrafe wegen rechtswidriger Erlangung eines Zahlungsbefehls nicht in den Kompetenzbereich des Berufungsgerichts fällt.
OGH, 07.11.2002, 6 Ob 263/02y