§ 14 ZPO
Der OGH erörtert, dass die (beklagen) Erben nach der Einantwortungserklärung im Rechtsstreit bezüglich der Rückerstattung eines Kredits keine einheitliche Streitpartei begründen, sodass auch die Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens über Vermögenswerte eines Miterben keine Auswirkungen auf den Verfahrensablauf hat.