§ 43 ABGB
Der OGH legt dar, dass der Medienkonzern RTL einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung des Namens "RTL" als Domainbezeichnung geltend machen kann.
OGH, 25.03.2003, 4 Ob 42/03k
§ 43 ABGB
Der OGH legt dar, dass der Medienkonzern RTL einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung des Namens "RTL" als Domainbezeichnung geltend machen kann.
OGH, 25.03.2003, 4 Ob 42/03k