§ 16 UmgrStG; § 63 GmbHG; § 12 UmgrStG; § 82 GmbHG; § 3 Z 15 FBG; § 202 HGB; § 203 HGB; § 6a GmbHG; § 102 GmbHG
Der OGH erörtert, dass Einbringung eines Unternehmens mit einem negativen Verkehrswert in eine GmbH ohne entsprechende Anhebung des Gesellschaftskapitals der GmbH unter bestimmten Voraussetzungen sowohl als gesetzwidrige Einlagenrückgewähr als auch als verdeckte Sacheinbringung qualifiziert werden kann.