§ 63 WRG
Der VwGH betont das Erfordernis einer strengen Interessensabwägung und einer hinreichenden Konkretisierung der überwiegenden öffentlichen Interessen bei der Festlegung von wasserrechtlichen Zwangsbefugnissen.
VwGH, 21.01.2003, 2002/07/0135
§ 63 WRG
Der VwGH betont das Erfordernis einer strengen Interessensabwägung und einer hinreichenden Konkretisierung der überwiegenden öffentlichen Interessen bei der Festlegung von wasserrechtlichen Zwangsbefugnissen.
VwGH, 21.01.2003, 2002/07/0135