§ 195 AktG; § 199 AktG; § 90 AktG; § 201 AktG; § 30e GmbHG
Der OGH legt dar, dass ein Angehöriger des Aufsichtsrats wegen früherer Erledigung von Obliegenheiten des Vorstands von seiner Wiederernennung ausgeschlossen ist und erörtert Rechtsmittelmöglichkeiten gegen den Ernennungsbeschluss.