§ 1096 ABGB; § 1104 ABGB; § 1107 ABGB
Der OGH erörtert die Gefahrtragung im Mietverhältnis und führt aus, dass von einer Baustelle ausgehende unzumutbare Belastungen für einen Gastronomiebetrieb dem Bestandgeber zuzurechnen sind, sodass dieser die Minderung des Bestandentgelts akzeptieren muss.