§ 16 ABGB; § 1330 ABGB; § 13 IPRG; § 48 IPRG
Der OGH erörtert, welche Rechtsordnung bei Ehrverletzungen mit Auslandsbezug nach dem IPRG maßgeblich ist und prüft, unter welchen Voraussetzungen Familienangehörigen des Beleidigten Unterlassungs- und Widerrufsansprüche zustehen.