§ 206 lit b BAO; § 36 EStG
Der VwGH erörtert, dass aus Erlässen des BMF keine Ansprüche des Steuerschuldners abgeleitet werden können und verneint die Rechtsquellenqualität der EStR.
VwGH, 28.01.2003, 2002/14/0139
§ 206 lit b BAO; § 36 EStG
Der VwGH erörtert, dass aus Erlässen des BMF keine Ansprüche des Steuerschuldners abgeleitet werden können und verneint die Rechtsquellenqualität der EStR.
VwGH, 28.01.2003, 2002/14/0139