§ 1014 ABGB; § 3 Z 3 EKHG; § 333 ASVG; § 2 Abs 1 KHVG
Der OGH erörtert, dass Personenschäden vom Geltungsbereich des § 333 Abs 3 ASVG nicht erfasst sind und fügt hinzu, dass deren Berücksichtigung im Rahmen der Beschäftigung nach § 1014 ABGB eine unsachliche Übervorteilung der Dienstnehmer begründen würde.