§ 21 KO; § 22 KO; § 23 KO; § 24 KO; § 150 KO; § 156 KO
Der OGH legt dar, dass ein Bierlieferungsvertrag eine gemischte, synallagmatische Vertragsform darstellt, sodass der Masseverwalter im Konkurs zwischen Vertragserfüllung oder Rücktritt vom Vertrag wählen kann.