§ 198 Abs 2 BAO
Der VwGH erörtert, dass Feststellungen zum Vorsoll und zum Unterschiedsbetrag zwischen Vorsoll und Steuerhöhe keinen Bestandteil des Bescheidspruchs darstellen.
VwGH, 24.09.2002, 2001/14/0203
§ 198 Abs 2 BAO
Der VwGH erörtert, dass Feststellungen zum Vorsoll und zum Unterschiedsbetrag zwischen Vorsoll und Steuerhöhe keinen Bestandteil des Bescheidspruchs darstellen.
VwGH, 24.09.2002, 2001/14/0203