§ 1489 ABGB
Der OGH nimmt anlässlich der Beurteilung der Verjährung von Schadenersatzforderungen Stellung zu den zumutbaren Nachforschungspflichten des Geschädigten.
OGH, 29.08.2002, 6 Ob 213/02w
§ 1489 ABGB
Der OGH nimmt anlässlich der Beurteilung der Verjährung von Schadenersatzforderungen Stellung zu den zumutbaren Nachforschungspflichten des Geschädigten.
OGH, 29.08.2002, 6 Ob 213/02w