§ 785 ABGB
Der OGH erörtert, dass Mietzinsreserven oder aufgelöste Rücklagen bei der Bemessung des Schenkungspflichtteils nicht miteinzubeziehen sind.
OGH, 11.07.2002, 6 Ob 117/02b
§ 785 ABGB
Der OGH erörtert, dass Mietzinsreserven oder aufgelöste Rücklagen bei der Bemessung des Schenkungspflichtteils nicht miteinzubeziehen sind.
OGH, 11.07.2002, 6 Ob 117/02b