§ 236 Abs 1 BAO; § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972; § 6 LV 1993
Der VwGH erörtert, dass die vor Geltungsbeginn der Liebhabereiverordnung erfolgte Ablehnung der Vorsteuerkürzung für eine nicht von § 1 Abs 2 LV umfassten sogenannten großen Vermietung und die Umsatzsteuerbelastung nach 1993 eine sachliche Unbilligkeit begründen kann.