§ 33 TP 5 GebG
Der VwGH erörtert, wie die Vermietung von Büroräumlichkeiten, die mit zahlreichen Zusatzleistungen des Bestandgebers verbunden ist, bei Zahlung eines einheitlichen Mietentgelts ohne näherer Aufgliederung der Kosten gebührenrechtlich einzuordnen ist.