§ 864a ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Vertragsklausel, die einem Bürgen die Haftung für Forderungen aufbürdet, die durch künftiges Schuldanerkenntnis des Hauptschuldners begründet werden, keine Rechtswirksamkeit entfaltet.
OGH, 18.04.2002, 2 Ob 50/02w