§ 78 Abs 1 GewO
Der VfGH erörtert, dass die Ablehnung der Suspensivwirkung von Nachbarberufungen gegen die Bewilligung einer Betriebsanlage mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip nicht in Einklang steht.
VfGH, 01.03.2002, G 319/01
§ 78 Abs 1 GewO
Der VfGH erörtert, dass die Ablehnung der Suspensivwirkung von Nachbarberufungen gegen die Bewilligung einer Betriebsanlage mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip nicht in Einklang steht.
VfGH, 01.03.2002, G 319/01