§ 880a ABGB; § 1041 ABGB; § 1358 ABGB; § 1359 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Garantiebank auch dann einen Anspruch auf den Ausgleich entstandener Aufwendungen besitzt, wenn der Begünstigte nur aufgrund der vereinbarungswidrigen Kündigung der Garantie durch die Bank die Garantiesumme vorzeitig einfordert.