§ 21 Abs 1 Z 1 WGG
Der OGH prüft, ob eine gemeinnützige Bauvereinigung erzielte Preisnachlässe bei den Bauaufwendungen zur Ausgleichung des Unterschiedsbetrages zum Kaufpreis einer Eigentumswohnung verwenden darf.
OGH, 13.11.2001, 5 Ob 248/01b
§ 21 Abs 1 Z 1 WGG
Der OGH prüft, ob eine gemeinnützige Bauvereinigung erzielte Preisnachlässe bei den Bauaufwendungen zur Ausgleichung des Unterschiedsbetrages zum Kaufpreis einer Eigentumswohnung verwenden darf.
OGH, 13.11.2001, 5 Ob 248/01b