§ 1109 ABGB; § 1111 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Vermieter die Rücknahme der Bestandsliegenschaft wegen mangelhafter Dekontaminierung nicht ablehnen darf; er kann aber einen Ersatzanspruch nach § 1111 ABGB binnen Jahresfrist nach Rücknahme geltend machen.