§ 896 ABGB; § 1295 ABGB; § 1296 ABGB; § 1297 ABGB
Der OGH erörtert, dass ein Solidarschuldner, der belangt wurde, da sein Mitschuldner entgegen einer vorherigen Zusage die Zahlung verweigerte, einen Schadenersatzanspruch gegen seinen Mitschuldner geltend machen kann. Der Ersatzanspruch beinhaltet dabei neben der Hauptforderung auch Verfahrenskosten und den Vertretungsaufwand des Mitschuldners.