§ 240 Abs 3 BAO; § 93 EStG 1988; § 95 EStG 1988
Der VwGH erörtert, dass die Zinsen für einen Bausparkredit nicht mit jenen für ein Guthaben auf dem Bausparkonto gegenverrechnet werden können, sodass eine Kürzung der Kapitalertragssteuer auf diese Weise nicht bewirkt werden kann.