§ 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988
Der VwGH erörtert, dass ein die Gemeinnützigkeit ausschließender Formalfehler in der Satzung einer juristischen Person die Spendenbegünstigung verhindert.
VwGH, 26.06.2001, 97/14/0170
§ 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988
Der VwGH erörtert, dass ein die Gemeinnützigkeit ausschließender Formalfehler in der Satzung einer juristischen Person die Spendenbegünstigung verhindert.
VwGH, 26.06.2001, 97/14/0170