§ 22 UVG
Der OGH erörtert, dass ein Kind nicht zur Rückerstattung unrechtmäßig erhaltener Unterhaltsvorschüsse verpflichtet werden kann; gutgläubiger Verbrauch muss nicht vorliegen.
OGH, 23.05.2001, 7 Ob 96/00v
§ 22 UVG
Der OGH erörtert, dass ein Kind nicht zur Rückerstattung unrechtmäßig erhaltener Unterhaltsvorschüsse verpflichtet werden kann; gutgläubiger Verbrauch muss nicht vorliegen.
OGH, 23.05.2001, 7 Ob 96/00v