§ 12 1.Euro-JuBeG; § 13 1. Euro-JuBeG; § 39 GmbHG
Der OGH erläutert, dass eine im Zuge der Euro-Angleichung eines Gesellschaftsvertrags erfolgte Änderung in den Stimmrechten die Einwilligung der Gesellschafter erfordert. Weiters weist er darauf hin, dass die Gesellschafter in jedem Fall über die vorgenommene Euro-Angleichung informiert werden müssen.