§ 33 Abs 2 lit a FinStrG; § 83 Abs 2 FinStrG; § 161 Abs 1 FinStrG
Der VwGH beschreibt die Strafbarkeitsvoraussetzungen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG im Verhältnis zur Sanktionierung der säumigen oder unterlassenen Umsatzsteuervoranmeldung, erörtert die Rechtswirkungen der Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens und nimmt Stellung zur maßgeblichen Beurteilungsgrundlage eines Rechtsmittelbescheids.