§ 1293 ABGB; § 1294 ABGB; § 1295 ABGB; § 25 GmbHG
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft schadenersatzpflichtig wird und legt dar, dass § 25 GmbHG keine Beweislastumkehr vorsieht.