§ 20 Abs 1 KO; § 29 Z 1 KO; § 215 Abs 4 BAO; § 216 BAO
Der OGH erörtert, dass die Anfechtung einer Umbuchung oder Überrechnung von Abgabenguthaben die Rückzahlung an den Masseverwalter erfordert, wobei eine Kompensation mit neu entstandenen Abgabenverbindlichkeiten nicht erlaubt ist.