§ 2 Z 1 AnfO; § 28 KO
Der OGH erörtert, dass der Kollisionskurator im konkreten Fall den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht kennen muss, um eine Anfechtung zu ermöglichen.
OGH, 19.12.2000, 5 Ob 254/00i
§ 2 Z 1 AnfO; § 28 KO
Der OGH erörtert, dass der Kollisionskurator im konkreten Fall den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht kennen muss, um eine Anfechtung zu ermöglichen.
OGH, 19.12.2000, 5 Ob 254/00i