§ 5 Abs 1 Z 1 PHG
Ist ein Produkt (hier: Silikon-Ohrstöpsel) in seiner Eignung beschränkt, muß der Produzent darauf in seiner Gebrauchsanweisung hinweisen, um nicht nach dem PHG haftbar zu werden.
OGH, 26.8.1999, 2 Ob 207/99a
§ 5 Abs 1 Z 1 PHG
Ist ein Produkt (hier: Silikon-Ohrstöpsel) in seiner Eignung beschränkt, muß der Produzent darauf in seiner Gebrauchsanweisung hinweisen, um nicht nach dem PHG haftbar zu werden.
OGH, 26.8.1999, 2 Ob 207/99a