Zusammenfassung: Auch ein bloß potentieller Unternehmer ist Unternehmer im Sinne des Kartellrechts, vorausgesetzt, dass eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr in absehbarer Zeit aktualisiert wird.
OGH als KOG, 20.12.1999, 16 Ok 9/99
Rechtsgrundlagen: § 10 KartG; § 34 KartG