§ 381 Z 2 EO
Ein Sicherungsantrag (hier: zur Sicherung des Begehrens auf Ausschluss aus einer Gesellschaft) setzt die Bescheinigung der Gefährdung (§ 381 Z 2 EO) und ein Vorbringen zur Unwiderbringlichkeit des drohenden Schadens voraus.
§ 381 Z 2 EO
Ein Sicherungsantrag (hier: zur Sicherung des Begehrens auf Ausschluss aus einer Gesellschaft) setzt die Bescheinigung der Gefährdung (§ 381 Z 2 EO) und ein Vorbringen zur Unwiderbringlichkeit des drohenden Schadens voraus.