§ 35 EO; § 36 EO; § 37 EO; § 27 ZPO; § 49 Abs 2 JN
Für einen Exzindierungsprozess gilt auch bei einem die Wertgrenze übersteigendem Streitwert keine absolute Anwaltspflicht. Auch andere Fälle der individuellen Zuständigkeit sind von der absoluten Anwaltspflicht befreit.