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Keine Firmenfortführung nach § 25 HGB

WirtschaftsrechtStephan Korinekecolex 2000/350ecolex 2000, 882 - 884 Heft 12 v. 1.12.2000

§ 18 HGB; § 15 HGB

Der Inhaber der protokollierten Einzelfirma Erich T. Bau- und Möbeltischlerei ging in Konkurs. Die Firma wurde daraufhin von dessen Tochter, deren Freund und der Mutter als M.T. Bau- und Möbeltischlerei weitergeführt. Eine auf § 25 HGB gestützte Klage auf Zahlung von Altverbindlichkeiten wegen behaupteter Firmenfortführung war erfolglos. Der OGH verneinte in diesem Fall die Firmenidentität und damit die Haftung nach § 25 HGB.

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