§ 1167 ABGB; § 1168 a ABGB; § 377 HGB; § 381 HGB
Der OGH erläutert in dieser Entscheidung die Untersuchungs- und Rügepflicht beim Werklieferungsvertrag. Weiters klärt der OGH die Frage, was rechtens ist, wenn das Werk gebrauchsuntauglich ist, weil die herzustellende Beschaffenheit im Vertrag verfehlt beschrieben wurde und der Werkunternehmer seine Warnpflicht verletzt hat.