§ 896 ABGB; § 1300 ABGB; § 1302
Der OGH nimmt in dieser Entscheidung zur Haftung des Anlageberaters bzw. -vermittlers und jener der finanzierenden Bank Stellung. Die Bank hat im Falle einer Ersatzleistung einen Regressanspruch gegen den Anlageberater. Der OGH gibt Aufschluss darüber, welche Verschuldenselemente als ein den Ersatz zu gleichen Teilen ausschließendes besonderes Verhältnis anzusehen sind.