§ 1 AMG
Bei Fehlen einer objektiven Zweckbestimmung ist die subjektive Zweckbestimmung des Herstellers maßgeblich, ob ein Arzneimittel oder ein Verzehrprodukt vorliegt.
OGH 14.3.2000, 4 Ob 20/00w
§ 1 AMG
Bei Fehlen einer objektiven Zweckbestimmung ist die subjektive Zweckbestimmung des Herstellers maßgeblich, ob ein Arzneimittel oder ein Verzehrprodukt vorliegt.
OGH 14.3.2000, 4 Ob 20/00w