Pkt 1 AGB-KrU; Pkt 3 AGB-KrU
Aufgrund des Willens des Kontoeröffners, der aus den Umständen zu entnehmen ist, kann sich ergeben, dass Kontoinhaber nicht der Namensträger, sondern eine andere Person sein soll.
OGH 21.3.2000, 10 Ob 2/00t
Pkt 1 AGB-KrU; Pkt 3 AGB-KrU
Aufgrund des Willens des Kontoeröffners, der aus den Umständen zu entnehmen ist, kann sich ergeben, dass Kontoinhaber nicht der Namensträger, sondern eine andere Person sein soll.
OGH 21.3.2000, 10 Ob 2/00t