§ 789 ABGB
Das gesetzliche Vorausvermächtnis bleibt bei der Schätzung des Verkehrswertes einer vom Wohnrecht betroffenen Liegenschaft außer Betracht.
OGH 11.11.1999, 6 Ob 184/99y
§ 789 ABGB
Das gesetzliche Vorausvermächtnis bleibt bei der Schätzung des Verkehrswertes einer vom Wohnrecht betroffenen Liegenschaft außer Betracht.
OGH 11.11.1999, 6 Ob 184/99y