§ 11 Abs 14 UStG
In dieser Entscheidung bekräftigt der VwGH, dass die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges eine exakte Rechnung voraussetzt.
VwGH 22.2.2000, 99/14/0062
§ 11 Abs 14 UStG
In dieser Entscheidung bekräftigt der VwGH, dass die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges eine exakte Rechnung voraussetzt.
VwGH 22.2.2000, 99/14/0062