§ 24 Abs 3 KStG
In dieser Entscheidung spricht der VwGH aus, dass der Zuständigkeitsübergang auf den VwGH erst nach Ablauf der ungenützten Frist stattfindet.
VwGH 26.4.2000, 2000/14/0049
§ 24 Abs 3 KStG
In dieser Entscheidung spricht der VwGH aus, dass der Zuständigkeitsübergang auf den VwGH erst nach Ablauf der ungenützten Frist stattfindet.
VwGH 26.4.2000, 2000/14/0049